Christival-Ticker: Gericht weist Eilantrag zurück
(Huckelriede) Das Landgericht Huckelriede hat einen eingebrachten Eilantrag zum Verbot des evangelikalen Jugendfestivals Christival abschlägig beschieden. Die “Gesellschaft Kreativer Menschen” hatte in ihrer Antragsbegründung argumentiert, die Konzentration derartig vieler junger Evangelikaler auf so engem Raum, wie ihn der Bremer Stadtstaat darstelle, könne zu Konsequenzen führen, die wissenschaftlich noch vollkommen unerforscht und unverstanden seien. Insbesondere könne es durch eine mögliche Quantenverschränkung der Gehirnaktivität der Teilnehmer, wie sie immer mehr ernstzunehmende Wissenschaftler für möglich hielten, zu einer spontanen Bildung Intellektueller Schwarzer Löcher kommen. Auch wenn es sich angesichts des einfließenden Intellekts vermutlich eher um Mini-Löcher handeln dürfe, bestünde die Gefahr, dass diese in den Erdmittelpunkt fallen und dort die Zerstörung der Erde verusachen könnten. Die Erde sei der Heimatplanet der Menschheit. Zudem bestünde die Möglichkeit der Entstehung so genannter Seltsamst-Gedankenteilchen, die in sich zwar völlig absurd, durch ihre Abschottung vor Realitätseinflüssen aber durchweg stabiler als normales Gedankengut seien — kaskadenförmig könnten diese von Bremen ausgehend das reguläre Gedankengut weitgehend zersetzen und die menschliche Gedankenwelt dauerhaft in eine Seltsamst-Gedankenwelt umwandeln, in der normales Leben nach menschlichen Maßstäben nicht mehr möglich sei.
Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Zwar sei der Erhalt allen menschlichen Lebens durchaus ein gesetzlich schützenswertes Gut, das es auch in dieser Entscheidung abzuwägen gegolten habe. Demgegenüber stünde aber die verfassungsrechtlich festgeschriebene Freiheit der Veranstalter, auch vollkommen abstruse, wahrheitswidrige, in sich nicht konsistente und die ästhetischen wie intellektuellen Gefühle eines gebildeten Durchschnittsbürgers verletzende Meinungen und Ansichten zu verbreiten. Insbesondere ohne die auch nur potenzielle Verletzung der kommerziellen Rechte eines Dritten seien diese Grundrechte kaum antastbar. Ferner verwies das Gericht auf durchaus ähnliche, bereits durchgeführte Versuche, etwa im Stadtstaat Vatikan. Die von dort ausgehenden schädlichen Wirkungen seien zwar an sich unnötig und vermeidbar und darum besonders bedauerlich, in ihrer Dimension aber nicht ganz so dramatisch, wie von den Antragsstellern geschildert, und müssten daher im Rahmen der freiheitlichen Grundordnung geduldet werden. “Auch wenn’s echt, echt schwer fällt”, fügte der zuständige Richter hinzu. Dass die vom evangelikalen Jugendfestival ausgehende Beeinträchtigung menschlichen Lebens diejenige anderer öffentlicher Irrtumsverbreitung überträfe, könne nicht bewiesen und damit zu diesem Zeitpunkt auch nicht vorausgesetzt werden. Das Gericht behielt sich allerdings vor, diese Entscheidung nach Start des Christivals noch einmal kritisch zu überprüfen. Gleichzeitig belegte das Gericht die anwesenden Vertreter der “Gesellschaft Kreativer Menschen” mit Ordnungsgeldern, da diese sich nicht davon abbringen ließen, ihr nach eigenem Bekunden naturgesetzlich garantiertes Recht auf Außerkörperliches Erfahrungssammmeln auch während der Dauer der Verhandlung auszuüben.
Mit der Entscheidung des Landgerichts Huckelriede kann das evangelische Jugendfestival Christival nun wie geplant am heutigen Abend beginnen. Festivalsnahe Kreise äußerten ihre Erleichterung. Das Gerichtsurteil zeige, dass man sich auch als Irrender in Deutschland nicht den Mund verbieten lassen müsse. Gleichzeitig äußerte man Bedauern, dass die Huckelrieder Richter keine deutlicheren Worte gegen Homosex, vorehelichen Sex, außerehelichen Sex, Sex überhaupt und das Verbreiten von Sex propagierenden Ansichten gefunden hätten. Das werde man dann auf dem Festival selbst nachholen müssen.
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